Ratsinfo Thalmässing

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

Beschluss zu TOP 12

Ein Teilstück der privaten Wegefläche, Fl.-Nr. 313 Gemarkung Waizenhofen, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Die Zustimmung des Eigentümers wurde schriftlich mittels Vereinbarung erteilt. Der Träger der Straßenbaulast ist der Markt Thalmässing. Der Lageplan vom 25.10.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.